Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Empfinger Rindenmilch GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Website www.empfinger.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10. Oktober 2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 10. Oktober 2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind stets bemüht, die Website www.empfinger.at
im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Ihnen dennoch Barrieren oder Mängel auffallen, können Sie uns diese jederzeit mitteilen.

Bitte senden Sie Ihr Feedback oder Hinweise auf Barrieren per E-Mail an:
office@empfinger.at

Wir prüfen jede Mitteilung und bemühen uns, zeitnah eine Lösung zu finden oder Ihnen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren